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   OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 4 PA 201/09   

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https://dejure.org/2009,13351
OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 4 PA 201/09 (https://dejure.org/2009,13351)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.09.2009 - 4 PA 201/09 (https://dejure.org/2009,13351)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. September 2009 - 4 PA 201/09 (https://dejure.org/2009,13351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung: Anrechnung des Einkommens der Eltern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 2 S. 1 BAföG; § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 BAföG; § 1610 BGB
    Zulässigkeit der Anrechnung des Einkommens der Eltern eines Auszubildenden auch bei Fehlen einer bestehenden Unterhaltspflicht auf den Anspruch des Auszubildenden auf Ausbildungförderung

  • Judicialis

    BAföG § 11 Abs. 2; ; BAföG § 11 Abs. 3; ; BGB § 610

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anrechnung des Einkommens der Eltern eines Auszubildenden auch bei Fehlen einer bestehenden Unterhaltspflicht auf den Anspruch des Auszubildenden auf Ausbildungförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Anrechnung des Einkommens der Eltern eines Auszubildenden auch bei Fehlen einer bestehenden Unterhaltspflicht auf den Anspruch des Auszubildenden auf Ausbildungförderung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 4 PA 201/09
    Er durfte den dem Ehegatten und den Eltern zugemuteten Beitrag zu den Ausbildungskosten vielmehr allgemein in einer Höhe pauschalieren, die dem Umfang der Unterhaltspflicht nur im Regelfall entspricht (BVerfG, Beschl. v. 6.11.1985 - 1 BvL 47/83 -, BVerfGE 71, 146, 155 f.).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Voraussetzung für die Anrechnung des Einkommens der Eltern des Auszubildenden auf dessen Bedarf ist gerade nicht, dass der Auszubildende im konkreten Einzelfall einen entsprechenden Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern besitzt (vgl. Senatsbeschl. v. 23.9.2009 - 4 PA 201/09 - und 27.7.2009 - 4 PA 93/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2013 - 4 PA 52/13

    Erklärung des auskunftspflichtigen Elternteils über Einkommensverhältnisse und

    Die Anrechnung des Einkommens der Eltern des Auszubildenden auf dessen Bedarf setzt nämlich keineswegs voraus, dass der Auszubildende im konkreten Einzelfall einen entsprechenden Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern besitzt (Senatsbeschlüsse vom 23.9.2009 - 4 PA 201/09 - und 27.7.2009 - 4 PA 93/09 -).
  • VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13

    Elternunabhängige Studienförderung - Unterhaltsanspruch für Masterstudiengang

    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob dieser Bedarf tatsächlich gedeckt werden kann oder nicht (BVerfG, Urteil vom 6. November 1985 - 1 BvL 47/83 -, juris, Rn.33; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 1994, a.a.O., Rn. 4; SächsOVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris, Rn. 22; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. September 2009 - 4 PA 201/09 -, juris Rn. 2)).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 4 PA 117/10

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung zum Zeitpunkt der

    Dem Kläger ist allerdings einzuräumen, dass der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 u. 2 BvR 656/06 -, NVwZ 2006, 1156; BVerwG, Beschl. v. 23.07.2003 - 1 B 386.02 -, NVwZ 2004, 111; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 16. Aufl., § 166 Rnr. 14 a, m.w.N.; Senatsbeschl. v. 23.9.2009 - 4 PA 201/09 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 4 LA 168/15

    Bedarf; Berufungszulassung; Kostenentscheidung; Schulgeld; Unterhalt

    Soweit es die Anrechnung von Eltern- oder Ehegatteneinkommen auf den Bedarf des Auszubildenden betrifft, ist es im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass das Bundesausbildungsförderungsgesetz von einem eigenständigen pauschalierenden Einkommensbegriff ausgeht, der sich nicht notwendig und in allen Einzelheiten mit den zivilrechtlichen Bestimmungen zur Ermittlung der jeweiligen Unterhaltsverpflichtung decken muss (vgl. BVerfG, Urt. v. 6.11.1985 - 1 BvL 47/83 -, BVerfGE 71, 146; Senatsbeschl. v. 19.3.2013 - 4 PA 52/13 - u. v. 23.9.2009 - 4 PA 201/09 -).
  • VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob dieser Bedarf tatsächlich gedeckt werden kann oder nicht (BVerfG, Urteil vom 6. November 1985 - 1 BvL 47/83 -, juris Rn. 33; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 1994 - 11 B63.94 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. September 2009 - 4 PA 201/09 -, juris Rn. 2; VG Mainz, a.a.O., Rn. 19).
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